Einsatzkosten

Die Einsatzkosten umfassen den Stundensatz zzgl. Reisekosten und Fahrzeit. Bei sozialen Trägern kann auch ein Preis außerhalb des folgenden Tarifs vereinbart werden.

Bei jedem Einsatz als Sprach- und Integrationsmittler wird mindestens eine Stunde angerechnet. Der Stundensatz beträgt 60 €. Der Einsatz beginnt bereits zur Anfahrtszeit. Jede weitere begonnene halbe Stunde wird mit 50 % des Stundensatzes in Rechnung gestellt.

Für Einsätze am Wochenende, an einem Feiertag oder zur Nachtzeit werden Zuschläge erhoben.
Diese berechnen sich nach den üblichen prozentualen Zuschlägen in Anlehnung an § 3b EStG:

Art

Nachtarbeit

Sonntagsarbeit

Gesetzliche Feiertage

 

Zeitraum

20:00 bis 06:00 Uhr

00:00 bis 24:00 Uhr

00:00 bis 24:00 Uhr

Zuschlag

25 % 

50 %

125 %


Reisekosten

Die anfallenden Fahrtkosten werden für den Hin- und Rückweg vom Wohnort zum Einsatzort in Rechnung gestellt. Dabei wird bei der Fahrt mit dem PKW eine km-Pauschale von 0,30 €/km oder aber, bei Fahrten mit öffentlichem Verkehrsmitteln, das Ticket für die 2. Klasse (ÖPNV) erstattet.